Im Streit um Äußerungen des AfD-Landtagsabgeordneten Dennis Hohloch in sozialen Medien hat eine Mutter in Potsdam ihre Unterlassungsforderung vor Gericht nicht durchsetzen können. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung seien zurückgewiesen worden, teilte das Landgericht Potsdam mit.
Es habe sich zum Teil um wahre Tatsachenbehauptungen und um geschützte Meinungsäußerung gehandelt, deren Unterlassung nicht verlangt werden könne. Gegen das Urteil kann jedoch noch Berufung eingelegt werden.
Die Mutter aus Potsdam wollte erreichen, dass die Beiträge Hohlochs, in denen sie genannt ist, in sozialen Medien gelöscht und nicht mehr weiter verbreitet werden. Sie sah sich digitalem Hass ausgesetzt.
Hohloch sagte nach der Gerichtsentscheidung: «Das ist ein klarer Sieg für die Meinungsfreiheit.» Er habe auf Angriffe und Unterstellungen der Mutter reagiert. Das Gericht habe dies als zulässige Reaktion eingestuft.
Der Verein Opferperspektive, der die Frau unterstützt, sprach bislang davon, dass die Beiträge in der Kommentarfunktion «zum Sammelbecken für digitalen Hass» gegen die Mutter geworden seien.
Auslöser war Debatte bei Besuch einer Schulkasse im Landtag
Hintergrund ist der Besuch einer Grundschulklasse im Landtag im Sommer, bei dem Hohloch vor teils neunjährigen Kindern über Gruppenvergewaltigungen und Migration sprach. Die vor Gericht gezogene Mutter eines der Kinder aus der betroffenen Grundschulklasse beschwerte sich über das Verhalten Hohlochs und schrieb eine Mail, die an Eltern gerichtet war. Der AfD-Politiker wiederum machte ihren Namen öffentlich und kritisierte die Frau in Beiträgen in sozialen Medien.
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