loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Terror-Ermittlungen: Jugendlicher bleibt in Gewahrsam

Die Polizei hat eine Wohnung in Frankfurt (Oder) durchsucht. (Symbolbild) / Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa
Die Polizei hat eine Wohnung in Frankfurt (Oder) durchsucht. (Symbolbild) / Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen einen Jugendlichen aus Frankfurt (Oder). Es geht um Terrorismus. Der Teenager sitzt weiter in Polizeigewahrsam, doch es bleiben Fragen offen.

Im Zusammenhang mit Terror-Ermittlungen bleibt ein 15-jähriger Jugendlicher aus Frankfurt (Oder) zur Gefahrenabwehr vorerst in Polizeigewahrsam. Das sagte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Brandenburg in Potsdam. Die Bundesanwaltschaft hatte am Mittwoch eine Wohnung in Frankfurt (Oder) durchsuchen lassen. Es werde gegen den Jugendlichen wegen des Verdachts des Werbens für eine ausländische terroristische Vereinigung ermittelt, sagte eine Sprecherin der Behörde in Karlsruhe.

Nach dpa-Informationen soll der Jugendliche in Kontakt mit dem Hauptverdächtigen des vereitelten Terroranschlags auf die Wiener Taylor-Swift-Konzerte gestanden haben. Zuvor hatten «Bild» und «B.Z.» darüber berichtet. Die Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe äußerte sich dazu nicht.

Die Sprecherin des Polizeipräsidiums Brandenburg sagte, die Voraussetzungen, um einen Haftbefehl gegen den 15-Jährigen zu beantragen, lägen bislang nicht vor. Deshalb habe das Landeskriminalamt zur Gefahrenabwehr entschieden, ihn in Gewahrsam zu nehmen und einem Amtsrichter vorzuführen.

Polizei: Gewahrsam zur Gefahrenabwehr

«Die Informationen, die wir im Austausch mit Bundes- und Landeskriminalamt erlangt haben, reichen für uns aus, um im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig zu werden», sagte die Sprecherin. «Der Richter hat dem so zugestimmt.» Ein eigenes Ermittlungsverfahren gibt es demnach in Brandenburg nicht.

Polizeikreise sehen das als Indiz dafür, dass die vorliegenden Informationen bedeutungsvoll sind. Ein Verdächtiger in dem jungen Alter werde nicht so schnell für längere Zeit festgehalten. Nach dem brandenburgischen Polizeigesetz ist eine Ingewahrsamnahme für zwei Wochen möglich. Die Bundesanwaltschaft hatte nach Angaben der Sprecherin keine Festnahme veranlasst.

Im August waren zwei mutmaßliche Sympathisanten der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Österreich festgenommen worden. Einer von ihnen hatte nach Erkenntnissen der Polizei geplant, bei einem der Taylor-Swift-Konzerte inmitten von Fans vor dem Stadion einen Anschlag zu verüben.

Die «Bild»-Zeitung berichtete unter Verweis auf österreichische Ermittler, der Jugendliche aus Frankfurt und der Hauptverdächtige in dem Wiener Verfahren hätten sich über mögliche Anschlagsziele ausgetauscht, etwa Konzerte, Demonstrationen von Homosexuellen, wie den Christopher Street Day.

Am 14. September findet in Frankfurt (Oder) der CSD statt. Nach Einschätzung des ARD-Terrorismusexperten Michael Götschenberg war dies ein Argument für die Polizei, den 15-Jährigen «erstmal aus dem Verkehr zu ziehen». Die Polizeisprecherin kommentierte das nicht.

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten