Im ersten Abschiebeflug nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban saßen auch zwei Straftäter aus Berlin. Bei den beiden Männern handele es sich um schwere Straftäter, einer sei wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung und der andere wegen Vergewaltigung verurteilt worden, teilte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) mit.
Spranger betonte: «Das Land Berlin wird auch in Zukunft die Ausreisepflicht für diese Personengruppe im Rahmen der rechtlichen und praktischen Möglichkeiten konsequent durchsetzen. Dies schließt Rückführungen nach Afghanistan und Syrien ein.»
Kein Mensch aus Brandenburg abgeschoben
Aus Brandenburg wurde nach Angaben des Innenministeriums diesmal niemand mit abgeschoben. Dort läuft die Prüfung von neun Fällen von afghanischen Straftätern noch. Bis zu Vollziehbarkeit der Ausreise werde es nach Rücksprache mit dem Bundesinnenministerium noch einige Zeit dauern, hieß es.
Am Morgen war ein Flugzeug vom Flughafen Leipzig/Halle nach Afghanistan gestartet. Dass es sich dabei um den ersten Abschiebeflug nach Afghanistan seit Machtübernahme der Taliban handelte, wurde der dpa aus Behördenkreisen bestätigt. In der Boeing 787 saßen 28 afghanische Straftäter, die aus verschiedenen Bundesländern nach Leipzig gebracht wurden, außerdem Bundespolizisten zur Begleitung.
Der Berliner Flüchtlingsrat verurteilte die Abschiebung scharf, weil sie eine Kooperation mit dem islamistischen Regime der Taliban sei.
Innensenatorin Spranger forderte hingegen weitergehende Maßnahmen. Zum Schutz aller Bürger müssten auch anlassbezogene Grenzkontrollen ausgeweitet und die Dublin-III-Verordnung umgesetzt werden. Danach müssten viele Asylbewerber wieder von Deutschland in das Land an der EU-Außengrenze gebracht werden, betonte sie. Bund und Länder müssten alle Möglichkeiten nutzen, um den Aufenthalt von schweren ausländischen Straftätern und Gefährdern zu beenden.
Kritik vom Flüchtlingsrat
Auch Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) unterstützte die Maßnahme. «Die jetzige Rückführung der Straftäter aus Berlin mit Mitwirkung der Staatsanwaltschaft ist ein wichtiges Signal, um auch das Vertrauen in den wehrhaften Rechtsstaat zu stärken.» Weiter teilte sie mit: «Die Sicherheit und der Schutz der Bevölkerung müssen an erster Stelle stehen. Rechtskräftige Abschiebungen müssen durchgesetzt werden. Der Rechtsstaat muss seine Mittel und Instrumente endlich nutzen. Ansonsten wird er von Extremisten in Frage gestellt.»
Der Berliner Flüchtlingsrat Berlin kritisierte: «Mit diesem Flug hat Deutschland die Kooperationen mit den Taliban salonfähig gemacht, einer menschenrechtsverachtenden de-facto Regierung, die zuletzt Mädchen und Frauen das Sprechen und Singen in der Öffentlichkeit verboten hat und Menschen, die nicht ihren Glaubensgrundsätzen folgen, einsperrt, foltert und tötet.»
Keine Straftat erlaube Deutschland das Abschieben in Folter und unmenschliche Behandlung. Hierbei handele es sich um einen klaren Rechtsbruch und um eine unzulässige Doppelbestrafung. «Für den Flüchtlingsrat Berlin ist klar: Einen zweiten Flug nach Afghanistan darf es nicht geben.»
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