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Landeswahlausschuss entscheidet über Teilnahme des Dritten Wegs an Kommunalwahlen in Brandenburg

Eine Wählerin steckt ihren Stimmzettel bei einer früheren Kommunalwahl in Brandenburg in die Wahlurne. / Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Eine Wählerin steckt ihren Stimmzettel bei einer früheren Kommunalwahl in Brandenburg in die Wahlurne. / Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Der Landeswahlausschuss entscheidet, ob der Dritte Weg und das Bündnis Deutschland als Partei für Kommunalwahlen in Brandenburg zugelassen werden.

Der Landeswahlausschuss entscheidet an diesem Donnerstag, ob der rechtsextremistische Dritte Weg als Partei für die Kommunalwahlen in Brandenburg zugelassen wird. Geprüft wird in einer öffentlichen Sitzung in Potsdam, ob die Gruppierung sowie das Bündnis Deutschland, das sich im freiheitlich-konservativen Spektrum sieht, die Kriterien für eine Anerkennung als Partei erfüllen. Zu den Kommunalwahlen am 9. Juni haben die zwei Vereinigungen ihren Wunsch auf Beteiligung als Partei beim Landeswahlleiter angezeigt, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.

Der Sprecher des Landeswahlleiters, Christoph Lehmann, erläuterte, der Dritte Weg und das Bündnis Deutschland hätten Unterlagen wie ihre Satzung und etwa Protokolle eingereicht. Es werde in der Sitzung am Donnerstag (10.30 Uhr) überprüft, ob eine ausreichende Parteienstruktur vorliege, nicht jedoch die Verfassungstreue. Eingeladen sind laut Innenministerium auch Vertreter der beiden Vereinigungen. Sollten sie nicht als Partei anerkannt und zugelassen werden, könnten sie in Brandenburg dennoch als Wählergruppe oder politische Vereinigung antreten.

Laut Verfassungsschutz vertritt der Dritte Weg ein «klar rechtsextremistisches Staats- und Gesellschaftsbild». Die Gruppe ist nach eigenen Angaben unter anderem in der Prignitz und der Uckermark vertreten. Sie kündigte auf ihrer Homepage an, erstmals auch bei der Landtagswahl im September in Brandenburg antreten zu wollen.

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