Gewerkschafter haben den Senatsbeschluss zur Erhöhung des Landesmindestlohns als nicht ausreichend kritisiert. Er steigt in Berlin zum 1. Mai von 13,00 Euro auf 13,69 Euro brutto die Stunde. Von der Erhöhung um 5,3 Prozent profitieren Beschäftigte im Landesdienst und in Landesunternehmen. Aber auch private Unternehmen, die öffentliche Aufträge vom Land bekommen, müssen ihren daran beteiligten Mitarbeitern mindestens diese Summe bezahlen. Denn der sogenannte Vergabemindestlohn wird im gleichen Umfang erhöht. Zum Vergleich: Bundesweit liegt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro die Stunde, ab dem 1. Januar 2025 sind es 12,82 Euro. «Das reicht nicht», lautete der Kommentar des DGB Berlin-Brandenburg nach dem Senatsbeschluss am Dienstag.
«Diese Erhöhung kann lediglich ein erster Schritt sein», sagte dessen Vorsitzende Katja Karger. «Sie ist leider viel zu gering, gleicht nicht die Inflation aus und bleibt deutlich hinter der Empfehlung der EU-Mindestlohnrichtlinie zurück, die Ende dieses Jahres umgesetzt sein muss.» Die öffentliche Hand habe außerdem eine besondere Verantwortung für gute Löhne und Arbeitsbedingungen.
Sie sollte mit Landes- und Vergabemindestlöhnen entsprechend höhere Standards gegen Lohndumping setzen, verlangte Karger. «13 Euro in Brandenburg und 13,69 Euro in Berlin sind auch angesichts der Preissteigerungen 2022 und 2023 nicht zeitgemäß.» Der DGB fordere die Landesregierungen in Berlin und Brandenburg erneut auf, ihre Vergabemindestlöhne auf mindestens 15 Euro zu erhöhen.
Arbeits- und Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) äußerte sich positiv über die Anhebung: «Im Land Berlin gilt der Grundsatz, dass wir öffentliches Geld nur für gute Arbeit ausgeben - und dazu gehört der Landesmindestlohn und der Vergabemindestlohn», erklärte sie. Dort, wo der Senat Einfluss habe auf gute Löhne, müsse Berlin Vorbild sein und mit gutem Beispiel vorangehen.
Ähnlich äußerte sich Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD). «Berlin ist eine attraktive Stadt, sie soll aber auch für alle bezahlbar bleiben», erklärte sie. «Dazu gehört, dass gute Arbeit gerecht entlohnt wird. Hierfür leisten wir als öffentliche Auftraggeber mit der heutigen Senatsentscheidung zur Anhebung der Mindestentgelte einen konkreten Beitrag.»
Sie erhoffe sich auch eine positive Wirkung auf weitere Bereiche, die nicht direkt dem Vergabemindestlohn unterliegen, so Giffey. «Denn egal in welches Unternehmen ich komme, überall wird mir vom Fachkräftemangel berichtet. Viele Unternehmen zahlen schon heute über 14 Euro Stundenlohn, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sich zu gewinnen.» Deshalb sei es auch im Interesse eines fairen Wettbewerbs und einer verantwortlichen Wirtschaft, dass es überall klare Regeln für gerechte Löhne gebe.
Staatlich festgesetzte Mindestlöhne sollen Lohn- und Sozialdumping unterbinden und eine existenzsichernde Bezahlung gewährleisten. Der Berliner Landesmindestlohn war zuletzt im Juli 2022 von 12,50 Euro auf 13,00 Euro angehoben worden. Der neuerliche Erhöhungsbedarf um 5,3 Prozent ergibt sich laut Sozialverwaltung aus dem Index der deutschlandweiten Tarifsteigerungen der letzten vier Quartale (ohne Sonderzahlungen). Wer 39 Stunden pro Woche Vollzeit arbeitet, erhält damit am 1. Mai monatlich 2322 Euro Mindestlohn statt bisher 2205 Euro.
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