Für den Koalitionsstreit über die Jagdverordnung von Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel (Grüne) liegt eine Lösung auf dem Tisch. Die Jagd auf Bisam und Nutria sei in Brandenburg auch nach dem 1. Juni möglich, teilte die Sprecherin des Umweltministeriums, Frauke Zelt, am Donnerstag in Potsdam mit. Das sei aber gerade auch im Sinne des Hochwasserschutzes nicht strittig gewesen. Die Jagdverordnung wird nun zwar nicht mehr geändert. Es gebe aber zur Handhabung ein Schreiben, das schon geplant gewesen sei. Darin wird deutlich, dass die Nager weiter gejagt werden können. Zuvor hatte die Zeitung «B.Z.» aus Berlin berichtet.
Das Jagdrecht war schon Thema von Streitigkeiten in der rot-schwarz-grünen Koalition. Der Landesjagdverband und der Koalitionspartner CDU hatten gemeinsam kritisiert, dass die Nagetiere nur noch von Verbänden zur Gewässerunterhaltung gejagt werden können, aber nicht von Jägern, was aus ihrer Sicht eine Gefahr für Deiche darstellt. Die CDU hatte den Stopp der Verordnung verlangt, der Landesjagdverband den Rücktritt von Vogel. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) verlangte bis Donnerstag einen gemeinsamen Lösungsvorschlag.
Laut Innenministerium ist geplant, dass nach dem Waffengesetz eine naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung für den Abschuss von Nutria und Bisam erteilt wird. Nutria und Bisam unterliegen ab 1. Juni wieder direkt dem Tierschutzrecht, da es sich um Wirbeltiere handelt. Außerdem findet das Naturschutzrecht Anwendung. Strittig in der Verordnung ist weiter die Schonzeit für Rehböcke und Hirsche im Sommer.
Die CDU begrüßte die Pläne. «Unser Protest hat sich ausgezahlt. Nutria und Bisam werden auch zukünftig zum Schutz der Deiche in Brandenburg weiter bejagt werden können», sagte CDU-Landes- und Fraktionschef Jan Redmann. Die Schonzeiten für Rehböcke und Hirsche im Sommer richteten aber in der Landwirtschaft viel Schaden an. Innenminister Michael Stübgen (CDU) zeigte sich ebenfalls erfreut über die Lösung. «Damit ist nicht nur den Jägern geholfen, sondern auch der Natur in unserem Land.»
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