Ein Pfleger, der in Berliner Krankenhäusern schwer kranke Patienten bestohlen hat, ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 45-Jährigen am Dienstag des gewerbsmäßigen Diebstahls in 15 Fällen und des Computerbetrugs in 137 Fällen schuldig. Zudem erging ein vierjähriges Berufsverbot gegen den Angeklagten. Die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 100 000 Euro wurde angeordnet.
Der Vorsitzende Richter Sascha Daue sagte im Urteil, der Pfleger habe die Hilflosigkeit von schwer kranken Patienten ausgenutzt. Der 45-Jährige habe «seine Energie und Talente verschwendet für kriminelle Machenschaften». Er habe umfangreich Geld von Konten seiner Corona-Intensivpatienten abgehoben. Inzwischen habe der Angeklagte seine Urkunde als Krankenpfleger freiwillig abgegeben.
Der Krankenpfleger hatte gestanden und mit Unterstützung seines familiären Umfelds nach dem ersten Prozesstag eine Summe von 100 000 Euro zurückgezahlt. Er bereue zutiefst, erklärte der Krankenpfleger. Zwei Faktoren hätten zu den Diebstählen geführt - «finanzielle Not und verführerische Gelegenheit». Er werde «nie wieder Straftaten begehen», so der Angeklagte.
Zu den meisten Taten kam es auf den Covid-Stationen eines Krankenhauses in Berlin-Zehlendorf. Mit Giro- und Kreditkarten seiner Corona-Intensivpatienten habe er zwischen Mai 2020 und Februar 2021 immer wieder Geld abgehoben, so das Gericht. Etwa zwei Jahre später habe der Mann ähnliche Taten in anderen Kliniken begangen. In einigen Fällen habe der 45-Jährige die Wohnungsschlüssel von Patienten an sich genommen, sich so Zutritt zu deren Wohnungen verschafft und nach Wertsachen gesucht. Obwohl gegen den Angeklagten wegen der ersten Diebstahlserie ermittelt wurde, habe er 2023 in anderen Krankenhäusern erneut nach demselben Muster agiert.
Vor sechs Wochen war der Pfleger, der zuletzt in Niedersachsen wohnte, verhaftet worden. Die Untersuchungshaft hatte das Gericht wegen Wiederholungsgefahr angeordnet. Mit dem Richterspruch kam der 45-Jährige nun frei.
Dem Urteil war eine sogenannte Verständigung der Prozessbeteiligten vorausgegangen. Die Staatsanwältin hatte dreieinhalb Jahre Haft beantragt. Der Verteidiger plädierte auf drei Jahre und drei Monate Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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