In Berlin können sich zwar Rentner von der Hundesteuer befreien lassen, aber keine Pensionsbezieher. Das Land Berlin spart dadurch jährlich Zehntausende von Euro. Das ergibt sich aus der Antwort der Finanzverwaltung auf eine schriftliche Anfrage an den Senat aus der CDU-Fraktion mit dem Titel «Hund ist Hund? Ungleichbehandlung bei der Hundesteuerbefreiung». Hintergrund ist das Hundesteuergesetz in der Hauptstadt.
Es lässt eine Steuerbefreiung auf Antrag unter anderem zu, wenn die Hundehalterinnen und -halter Rente beziehen. Die Steuerbefreiung ist unabhängig von der Höhe der Renteneinkünfte zu gewähren, wie die Finanzverwaltung erläutert. Wer eine Pension nach dem Beamtenrecht bezieht, kommt dagegen für eine Steuerbefreiung nicht in Betracht, so ist es im Gesetz festgelegt.
Viele Rentner sind von der Hundesteuer befreit
Im vergangenen Jahr wurden berlinweit 8255 Anträge auf Befreiung von der Hundesteuer gestellt, knapp die Hälfte davon (4102) von Rentenbezieherinnen und -beziehern. Die Zahl der Hundehalter, die Pensionen beziehen und einen Antrag auf Hundesteuerbefreiung stellen würden, schätzt die Finanzverwaltung auf 1500. «Die daraus folgenden Steuermindereinnahmen würden jährlich circa 200.000 Euro betragen.»
Die Finanzverwaltung begründet die Ungleichbehandlung damit, dass eine Ausweitung der Steuerbefreiung auf Pensionsempfänger unabhängig von der Einkommenshöhe dem Zweck der Steuerbefreiungsvorschrift widerspräche. Sie sei für diejenigen gedacht, für die die Kosten für Hundehaltung plus Steuerzahlungen eine echte Belastung seien. Die Finanzverwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf Daten des Statistischem Bundesamts aus 2021: Danach betrug die durchschnittliche Pension 3160 Euro brutto im Monat.
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