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Potsdam verzichtet auf Widerspruch gegen Sellner

Martin Sellner, rechter Aktivist aus Österreich. / Foto: Sebastian Willnow/dpa
Martin Sellner, rechter Aktivist aus Österreich. / Foto: Sebastian Willnow/dpa

Die Stadt Potsdam hat das Einreiseverbot für Martin Sellner nicht angefochten, sodass der Beschluss des Verwaltungsgerichts rechtskräftig ist.

Die Stadt Potsdam hat nach dem Erfolg des früheren Kopfes der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, vor dem Verwaltungsgericht gegen sein bundesweites Einreiseverbot keine Beschwerde eingereicht. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts sei somit rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Dienstag.

Sellner hatte im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung des Einreiseverbotes erwirkt. Es kann somit vorerst nicht vollzogen werden. Zunächst hatte der Evangelische Pressedienst berichtet.

Über den grundsätzlichen Widerspruchs Sellners gegen das Einreiseverbot ist damit nicht entschieden, betonte der Sprecher. Nachdem der Widerspruch Sellners zunächst an die Stadtverwaltung Potsdams ging, sei in Brandenburg inzwischen die zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt für Entscheidungen zum Verlust der Freizügigkeit zuständig.

Das Einreiseverbot hatte die Brandenburger Landeshauptstadt nach einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa im November 2023 erwirkt. Dort hat Sellner nach eigenen Angaben über sogenannte Remigration gesprochen. Er versteht darunter, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft das Land verlassen müssen, auch Menschen mit deutschem Pass. Das Medienhaus «Correctiv» hatte über das Treffen berichtet, an dem mehrere AfD-Mitglieder teilnahmen, aber auch Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion.

Sellner sollte für drei Jahre sein Recht auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verlieren.

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