loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Verbände: Cannabis-Anbau in Kleingärten verboten

Blick über Schrebergärten in einer Kleingartenanlage nahe der Bornholmer Brücke. / Foto: Carsten Koall/dpa/Symbolbild
Blick über Schrebergärten in einer Kleingartenanlage nahe der Bornholmer Brücke. / Foto: Carsten Koall/dpa/Symbolbild

Teillegalisierung von Cannabis erlaubt Anbau in der Wohnung, aber nicht in Kleingartenanlagen. Kinder- und Jugendschutz ist ein Problem.

Trotz der beschlossenen Teillegalisierung von Cannabis bleibt der Anbau in den Kleingartenanlagen Berlins und Brandenburgs verboten. Das neue Cannabis-Gesetz erlaubt den Anbau von drei Pflanzen in der eigenen Wohnung. Da das Wohnen im Bundeskleingartengesetz nur in Ausnahmefällen erlaubt sei, gelte diese Regelung nicht, wie der Landesverband Berlin der Gartenfreunde am Dienstag mitteilte. Ein Problem sei auch die Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes. Ein gemeinschaftlicher Anbau sei ebenfalls nicht möglich, da der Abschluss eines Pachtvertrages nur mit sogenannten natürlichen Personen, nicht aber mit Vereinigungen möglich sei. Auch in Brandenburg untersagt die Gartenordnung den Anbau.

Nach dem Bundestagsbeschluss im Februar für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis muss das umstrittene Gesetz voraussichtlich am 22. März die letzte Hürde im Bundesrat nehmen. Erlaubt werden soll von April an für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. 

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten