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K.-o.-Tropfen bei Sexualdelikt: Berlin will härtere Strafen

Wird der Einsatz von psychotropischen Substanzen bei Sexualdelikten hart genug bestraft? Der Berliner Senat sieht Nachholbedarf. (Symbolbild) / Foto: Nicolas Armer/dpa
Wird der Einsatz von psychotropischen Substanzen bei Sexualdelikten hart genug bestraft? Der Berliner Senat sieht Nachholbedarf. (Symbolbild) / Foto: Nicolas Armer/dpa

Mit K.-o.-Tropfen machen Sexualstraftäter ihre Opfer gefügig. Nach Einschätzung des Berliner Senats werden solche Taten nicht ausreichend geahndet. Eine Bundesratsinitiative soll das ändern.

Berlin fordert härtere Strafen für die Verwendung sogenannter K.-o.-Tropfen und anderer Substanzen vor allem bei Sexualdelikten. Der Senat beschloss dazu eine entsprechende Bundesratsinitiative. Hauptziel ist, derartige Tropfen im Strafgesetzbuch als «gefährliche Werkzeuge» zu verankern, wie Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) erläuterte. 

Es könne keinen Unterschied machen, ob Sexualtäter Gegenstände wie Seile oder einen Holzknüppel verwenden oder sich einer flüssigen Substanz bedienen, um ihr Opfer gefügig zu machen. Sie rechne im Bundesrat mit einer breiten Zustimmung der anderen Länder, so Badenberg. 

K.-o.-Tropfen basieren meist auf Gammahydroxybuttersäure, kurz GHB. Dabei handelt es sich um eine farblose Flüssigkeit, die leicht Getränken untergemischt werden kann, ohne dass das Opfer es bemerkt. Sie wirken einschläfernd und muskelentspannend, können aber auch zu Übelkeit, Atemnot und Bewusstlosigkeit führen.

Die Zunahme von Gewalt mittels des Einsatzes dieser und anderer sogenannter psychotropischer Substanzen vor allem gegen Mädchen und Frauen werde mit Sorge beobachtet, sagte Badenberg. Zahlen zu entsprechenden Delikten in Berlin konnte sie auf Anfrage nicht nennen.

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