Der Verfassungstreue-Check für angehende Beamte in Brandenburg zum Aufspüren möglicher Extremisten hat bereits zu konkreten Abfragen geführt. «Bisher hat der Verfassungsschutz in zwei Fällen Informationen weitergegeben», teilte ein Sprecher des Innenministeriums der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Verfassungsschutz habe aber keine Informationen, wie die jeweilige Behörde mit den Informationen umgegangen sei.
Vor rund einem Jahr beschloss der Landtag, dass es vor dem Amtseid für angehende Beamtinnen und Beamte nun eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gibt. Dabei wird geprüft, ob die Kandidaten mit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind. Der Check gilt seit September. Er war ein Streitpunkt der Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das ihn ablehnt.
BSW hofft auf zügige Überprüfung
SPD und BSW sind sich einig, dass in Brandenburg nur Beamtin und Beamter werden darf, wer auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Im Koalitionsvertrag vereinbarten sie aber auch, dass der Check in diesem Jahr unter die Lupe genommen werden soll, vor allem um ihn wegen der Grundrechtseingriffe und Auswirkungen beim Disziplinarrecht zu prüfen.
Der noch amtierende BSW-Landesvorsitzende Robert Crumbach zeigt sich zuversichtlich, dass das Verfahren der Überprüfung zügig ablaufen kann. «Ich gehe davon aus, dass es noch in diesem Jahr geklärt werden kann», sagte Crumbach auf Anfrage.
Ministerin sieht Übereinstimmung im Ziel
Innenministerin Katrin Lange (SPD) sieht bei dem Ziel, dass Verfassungsfeinde nicht in den Staatsdienst gehören, keinen Dissens mit dem Koalitionspartner. Sie hatte zudem darauf hingewiesen, dass Extremisten auch schon ohne das Gesetz aus dem Staatsdienst entfernt werden konnten.
Ihr Vorgänger, der frühere CDU-Innenminister Michael Stübgen, hatte den Verfassungstreue-Check vorangetrieben. Die AfD im Brandenburger Landtag klagte bereits dagegen.
Schärferes Disziplinarrecht ist umstritten
Umstritten ist im Rahmen des Checks das verschärfte Vorgehen im Disziplinarrecht gegen mögliche Verfassungsfeinde, die schon im Staatsdienst arbeiten. Bisher mussten Beamte in solchen Fällen aus dem Dienst geklagt werden. Nun kann der Staat dies anordnen.
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