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CSD stellt Forderungen an OB - Kritik vom Queerbeauftragten

Berlins Queerbeauftragter, Alfonso Pantisano (r), steht bei der Berlin Pride-Parade auf einem Wagen. / Foto: Fabian Sommer/dpa/Archivbild
Berlins Queerbeauftragter, Alfonso Pantisano (r), steht bei der Berlin Pride-Parade auf einem Wagen. / Foto: Fabian Sommer/dpa/Archivbild

Darf der Regierende Bürgermeister wie im Vorjahr den CSD in Berlin eröffnen? Eigentlich ist das Tradition. Aber diesmal gibt es Vorbehalte - und Forderungen. Die gefallen nicht jedem.

Ob Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner den Christopher Street Day (CSD) am 27. Juli in der Hauptstadt eröffnet, gilt als noch nicht sicher. Der Trägerverein des CSD hat mehrere Forderungen gestellt, die der CDU-Politiker und der Senat zunächst erfüllen sollen. «Er hat bis zum 14. Juli Zeit, einen konkreten Plan vorzulegen, wie und vor allem wann diese Kernforderungen umgesetzt werden», sagte Marcel Voges vom Vorstand des CSD-Vereins dem «Tagesspiegel» (Freitag). Erst danach soll die Entscheidung fallen, wer den CDS in diesem Jahr eröffnet.

So verlangt der Verein unter anderem, dass Wegner seine Zusage einlöst, sich für die Aufnahme von queeren Menschen ins Grundgesetz starkzumachen, die er bei der CSD-Eröffnung im vergangenen Jahr gegeben hatte. «Es ist nichts passiert. Das wollen wir nicht ein zweites Jahr in Folge erleben», sagte Voges.

Queerbeauftragter weist Kritik zurück

Der Queerbeauftragte des Landes Berlin, Alfonso Pantisano, kritisierte den Vorstoß des Vereins. «Die Forderungen des Berliner CSD an den Berliner Senat mit einer faktischen Erpressung an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner zu verbinden, irritiert mich und finde ich dennoch mehr als falsch», teilte er am Freitag mit. «Ich bin überzeugt, dass der Regierende Bürgermeister und der gesamte Berliner Senat gemeinsam mit mir geschlossen und fest an der Seite der queeren Communitys in unserer Regenbogenhauptstadt stehen.»

«Der Berliner Senat hat in den Richtlinien der Regierungspolitik klargestellt, dass er sich für die Ergänzung des Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal «Sexuelle Identität» im Bundesrat einsetzen wird», argumentiert Pantisano. «Zur Wahrheit gehört aber auch, dass man für die Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten im Bundestag und der Länder im Bundesrat benötigt.»

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