Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hält ein Verbotsverfahren gegen die AfD zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Schritt lägen noch nicht vor, sagte Badenberg am Dienstag im RBB-Inforadio. Daran ändere auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster nichts.
Nach dem Urteil darf der Verfassungsschutz die AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Partei will dagegen Beschwerde einlegen. Berliner Grüne und Linke fordern ein Verbotsverfahren gegen die AfD, weil sie eine Gefahr für die Demokratie sei.
Badenberg betonte, eine Zeit der Unsicherheit sei vorbei, das sei das Gute an dem Urteil. Man dürfe aber «nicht automatisch den Schluss ziehen, dass das ausreicht für ein Verbotsverfahren», sagte sie. «Aus meiner Sicht liegen die rechtlichen Voraussetzungen noch nicht vor, denn bei der AfD besteht ja derzeit der Verdacht des Rechtsextremismus.» So lange es keine «gesicherten Erkenntnisse» dazu gebe, sei der Versuch eines Verbotes nicht angezeigt. Wenn es aber so weit wäre, könne ein Verbot auch Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben.
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