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Mehr Befugnisse für Berliner Landeswahlleiter

Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat nun mehr Eingriffsrechte (Archivbild)  / Foto: Joerg Carstensen/dpa
Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat nun mehr Eingriffsrechte (Archivbild) / Foto: Joerg Carstensen/dpa

Nach der Pannenwahl 2021 wurden umfangreiche Reformen der Wahlorganisation in Berlin eingeleitet. Nun beschließt das Abgeordnetenhaus den letzten Teil des Puzzles.

Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat künftig mehr Kompetenzen. Das Abgeordnetenhaus beschloss Änderungen des Landeswahlgesetzes, die die Stellung des Landeswahlleiters deutlich stärken.

In Zukunft hat er unter anderem mehr Eingriffsrechte in den Bezirken bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen. Er kann sogar Anordnungen gegenüber den Bezirkswahlleitern erlassen, um ein enges Zusammenwirken von Land und Bezirken, einheitliche Standards und reibungslose Abläufe sicherzustellen. 

Gegenüber dem Landeswahlamt hat er eine Weisungsbefugnis. Im Gesetz ist ausdrücklich festgelegt, dass er selbst unabhängig ist, weisungsfrei handelt und seine Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnimmt. Festgeschrieben sind auch ein Vortragsrecht beim Regierenden Bürgermeister und regelmäßige Berichte an den Senat. Die Landesverwaltung wird im Gesetz verpflichtet, den Landeswahlleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. 

Reform der Wahlorganisation nun vollzogen 

Mit der Gesetzesnovelle sind die nach der Pannenwahl 2021 eingeleiteten Reformen bei der Wahlorganisation in Berlin nun praktisch abgeschlossen. Basis waren Vorschläge einer Expertenkommission. Der Verwaltungswissenschaftler Bröchler gehörte diesem Gremium selbst an, ehe er im Oktober 2022 das Amt des Landeswahlleiters übernahm. 

Im Zuge der Reformen wurden unter anderem Abläufe bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen geändert und die Ausstattung von Wahllokalen verbessert. Ein Landeswahlamt entstand. In den Bezirkswahlämtern wurden feste Stellen geschaffen, um deren dauerhafte Arbeit zu sichern. 

Wahlleiter wertet Gesetz positiv

Bröchler nannte das neue Landeswahlgesetz einen wichtigen Schritt. «Berlin bekommt ein modernes Wahlgesetz, das den Landes- wie auch die Bezirkswahlleiter stärkt», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Es bilde die rechtliche Basis für ein engeres Zusammenwirken von Landes- und Bezirksebene. Als letzter Schritt müsse nun noch die Landeswahlordnung angepasst werden. 

Bröchler hatte die Gesetzesänderung mehrfach angemahnt. Er hatte kritisiert, er sei ein «König ohne Land», habe also nicht die nötigen Befugnisse, um bei Bedarf ausreichend in die Wahlorganisation eingreifen zu können. Durch das Gesetz ändere sich das. Ein «Sonnenkönig» sei er deshalb aber nicht, hatte Bröchler kürzlich gesagt.

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