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Streit um Notunterkunft für Geflüchtete: Landschaftsschutzverein behält sich weitere rechtliche Schritte vor

In Potsdam soll eine neue Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete entstehen. (Symbolbild) / Foto: Bernd Wüstneck/dpa
In Potsdam soll eine neue Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete entstehen. (Symbolbild) / Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Im Streit um den Bau einer Notunterkunft behält sich der Landschaftsschutzverein Berlin-Brandenburg weitere rechtliche Schritte vor, da das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Eilantrag des Vereins abgewiesen hat.

Im Streit um den Bau einer Notunterkunft für Geflüchtete behält sich der Landschaftsschutzverein Berlin-Brandenburg weitere rechtliche Schritte vor. Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gebe es keine weitere Instanz in diesem Rechtsschutzverfahren, sagte der Anwalt des Vereins, Christoph Partsch. Es bliebe unter anderem noch der Weg eines Hauptsacheverfahrens. 

Das dauere aber vermutlich zu lang, sagte Partsch. Bis zum Abschluss eines solchen Verfahrens sei die Natur durch den Bau der Notunterkunft schon längst zerstört, da ein solches Verfahren auch keine aufschiebende Wirkung entfalte, so Partsch.

Das OVG hatte vor wenigen Tagen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt und einen Eilantrag des Vereins gegen die Baugenehmigung für die temporäre Notunterkunft zurückgewiesen. Die Naturschützer könnten «sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die angegriffene Baugenehmigung gegen relevante umweltbezogene Rechtsvorschriften verstoße», hieß es in der OVG-Erklärung. 

Zehn Monate Baustopp

Der Landschaftsschutzverein hatte naturschutzrechtliche Bedenken angeführt. So werde Natur zerstört, insbesondere Eichen, in der denen der streng geschützte Heldbockkäfer lebe, sagte Partsch. Es gebe wesentlich bessere integrationsgeeignetere Standorte für die Notunterkunft, führte der Rechtsanwalt aus. «Das OVG muss mit dieser Entscheidung leben. Natur wird nun zerstört.» 

Die Stadt will nun nach einem durch das Verwaltungsgericht verhängten Baustopp das Vorhaben wieder vorantreiben. «Mit Vorliegen der Entscheidung können nach zehn Monaten Unterbrechung nun die Maßnahmen zur Umsetzung des Bauvorhabens wieder aufgegriffen werden», erklärte eine Sprecherin der Stadt Potsdam mit Blick auf die OVG-Entscheidung. Im ersten Schritt wolle man sich über den weiteren zeitlichen Ablauf und die Planung der Baumaßnahmen verständigen.

Die Stadt Potsdam plant im Norden der Stadt eine temporäre Unterkunft. Sie ist nach früheren Planungen für wenige Jahre angelegt. In der Unterkunft können in dieser Zeit bis zu 500 Geflüchtete wohnen. Die Gemeinschaftsunterkunft soll «in Containerbauweise» errichtet werden.

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