Wer bei der Landtagswahl in Brandenburg am 22. September nicht vor Ort wählen kann, sollte bald seinen Wahlschein beantragen. Dazu rät Landeswahlleiter Josef Nußbaum nach Angaben aus dem Innenministerium.
Der Antrag auf Briefwahl kann direkt in der Wahlbehörde, aber auch schriftlich oder per Mail gestellt werden. Bei einigen Wahlbehörden können Wähler den Antrag auch online einreichen. Zudem gebe es die Möglichkeit, den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu nutzen.
Ihre Briefe mit der Stimmabgabe müssen die Wähler so verschicken, dass sie spätestens um 18.00 Uhr am Wahltag bei der Behörde vorliegen. Wer bis zum 1. September noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte sich bei seiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung melden. Dort werde dann überprüft, ob man im Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen sei.
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