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Synode: AfD-Amt unvereinbar mit Arbeit im Gemeindekirchenrat

Blick von unten in den Kuppelsaal der Synagoge nach der Wiedereröffnung. / Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
Blick von unten in den Kuppelsaal der Synagoge nach der Wiedereröffnung. / Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Die evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz will Amtsträger der AfD von der Arbeit in Gemeindekirchenräten ausschließen. Die AfD gehöre «in unheiliger Allianz mit Rechtsextremen» zu denjenigen, die Demokratie und Rechtsstaat aktiv bekämpfen, heißt es in einem von der Landessynode in Görlitz gefassten Beschluss. Die AfD verfolge in ihrer Gesamtheit immer stärker menschenfeindliche Ziele. Die Mitgliedschaft oder tätige Unterstützung dieser Partei wie bei der Wahrnehmung eines Mandats sei «unvereinbar mit dem Bekenntnis zu Wort und Sakrament und der Ausrichtung des Lebens auf Jesus Christus». Daher sei dies auch unvereinbar mit Ämtern und Aufgaben etwa als Älteste der Gemeinden oder im Verkündigungsdienst.

Die Vorgabe soll bereits bei der Ältestenwahl 2025 gelten. Die Kirchenleitung wurde aufgefordert, entsprechende Rechtsänderungen so schnell wie möglich durch Verordnung zu erlassen. Das Kirchenparlament mit mehr als 100 Mitgliedern hat von Freitag bis Sonnabend in Görlitz getagt. Es vertritt rund 830.000 Mitglieder von etwa 1100 Kirchgemeinden in Berlin, Brandenburg und dem sächsischen Sprengel Görlitz.

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