Potsdam (dpa/bb) - Die Brandenburger Landesregierung hat nach dem Urteil des Verfassungsgerichts die Weichen für eine neue Finanzierung des Hilfspakets zur Abfederung der Energiekrise gestellt. Das Kabinett beschloss einen zweiten Nachtragshaushalt für dieses Jahr, damit die bereits bewilligten Hilfsmaßnahmen von fast 850 Millionen Euro nicht mehr über Kredite bezahlt werden, sondern aus dem Haushalt. Geplant ist, dass das Geld aus der Rücklage des Landes genommen wird. Der Landtag muss noch abschließend über den Nachtragsetat entscheiden. Er hatte die Pläne bereits mehrheitlich beschlossen. Mit den Hilfsmaßnahmen sollen Familien, Krankenhäuser, Wirtschaft und Kommunen entlastet werden.
Damit zieht die rot-schwarz-grüne Regierung von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die Konsequenz aus der Entscheidung der obersten Verfassungsrichter, die die Regelung des Hilfspakets aus dem Jahr 2022 für nichtig erklärt hatten. Finanzministerin Katrin Lange (SPD) bekräftigte, dass alle bewilligten Hilfen fließen werden. «Die bereits bewilligten Maßnahmen werden nicht rückabgewickelt», sagte Lange. «Darauf können sich die Empfänger verlassen.»
Neues Ausrufen der Notlage wird vermieden
Das Brandenburger Verfassungsgericht hatte die Regelungen von 2022 für das Hilfspaket nach dem Ukraine-Krieg für verfassungswidrig erklärt und eine bessere Erklärung für den Zusammenhang der Hilfen zur ausgerufenen Notlage gefordert. Damit hatte die AfD-Landtagsfraktion mit einer Klage in diesem Punkt Erfolg. Das Gericht bezog sich aber damit nicht auf den Nachtragsetat 2024. Die Koalition aus SPD, CDU und Grünen hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Notlagenkrediten aus Sicherheitsgründen die Notlage noch einmal nur für dieses Jahr erklärt und auch bereits einen Nachtragshaushalt beschlossen. Das Deutschland-Ticket wurde nicht mehr aus dem Hilfspaket finanziert.
Finanzministerin Lange würde mit dem neuen Nachtragshaushalt das Ausrufen einer neuen Notlage und eine bessere Beschreibung des Zusammenhangs von Hilfsmaßnahmen und Notlage vermeiden, die das Verfassungsgericht einfordert. Für den Nachtrag sind noch weitere Sitzungen des Parlaments notwendig. Die erste Lesung ist nach Angaben von Regierungssprecher Florian Engels noch im Juli im Landtag vorgesehen. Das Haushaltsvolumen in diesem Jahr sinkt demnach im Vergleich zum ersten Nachtragshaushalt um 212 Millionen Euro auf insgesamt 16,7 Milliarden Euro.
Linke will Prüfung weiterer Kreditaufnahme
Linksfraktionschef Sebastian Walter warnt vor einer kompletten Finanzierung aus der Rücklage. «Die Auswirkung wäre als allererstes, dass eine kommende Landesregierung eigentlich kaum noch handlungsfähig sein wird», sagte er. Und: «Wir werden weitere Investitionen brauchen.» Walter verwies auf Schulen und Kitas sowie sozialpolitische Maßnahmen. Es müsse genau geprüft werden, ob nicht doch Kredite aufgenommen werden können. «Die Notlage ist aus unserer Sicht weiter da», sagte er.
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