Menschen mit geringem Einkommen können bei der Verbraucherzentrale Brandenburg ab September zu einem vergünstigten Preis juristischen Rat erhalten. Wie die Verbraucherzentrale in Potsdam mitteilte, kostet die allgemeine Rechtsberatung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises dann nur noch 5 statt 20 Euro.
Berechtigt sind demnach Empfänger staatlicher Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wer vom Rundfunkbeitrag befreit ist, könne den Sondertarif auch in Anspruch nehmen, hieß es.
Niemand soll auf rechtliche Beratung verzichten müssen
Die allgemeine Rechtsberatung betrifft unter anderem Fragen zu Kauf- und Dienstleistungsverträgen. «Viele Probleme, wie ein untergeschobenes Zeitungsabo, eine überhöhte Handwerkerrechnung oder Probleme mit der Kündigung eines Handyvertrages, treffen Menschen mit geringem Einkommen besonders hart», sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Christian A. Rumpke.
Der Sozialtarif soll Rumpke zufolge sicherstellen, dass niemand aus finanziellen Gründen auf rechtliche Beratung verzichten müsse. Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) nannte die Einführung des Sozialtarifs laut einer Mitteilung «ein starkes Zeichen für soziale Gerechtigkeit.»
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten