Die Gewerkschaft Verdi fordert, die sogenannte Hauptstadtzulage künftig an einen deutlich größeren Kreis von Beschäftigten auszuzahlen. Bisher steht der Bonus von 150 Euro im Monat nur den Berliner Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst zusätzlich zum Tariflohn zu.
In einem Rundschreiben an ihre Mitglieder hat die Gewerkschaft mitgeteilt, dass eine tarifvertragliche Einigung zwischen Verdi und der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) von Ende September ermögliche, auch Beschäftigte an Hochschulen, der Zentral- und Landesbibliothek sowie der Stiftung Oper und anderen Stiftungen und Museen profitieren zu lassen. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» darüber berichtet.
Verdi will die Zulage auch für Kitas freier Träger
Der Gewerkschaft reicht das allerdings nicht, weil Beschäftigte von Kitas, Jugendeinrichtungen und Beratungsstellen von freien Trägern die Zulage weiterhin nicht bekommen sollen. «Dieser Punkt ließ sich auch auf der Ebene der Verhandlungen mit der TdL nicht ausräumen», heißt es in dem Schreiben.
Gewerkschaften und Verbände freier Träger fordern vom Senat seit längerem, die Hauptstadtzulage auch für ihre Beschäftigten zu zahlen – schon unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung. Die Beschäftigten in den kommunalen Kitas erhalten die Zulage bereits. «Wir erwarten vom Senat, das dafür notwendige Geld über die jeweiligen Refinanzierungssysteme den Trägern zur Verfügung zu stellen», so die Gewerkschaft weiter.
Weitere Konflikte sind absehbar
«Verdi wird in den nächsten Wochen zügig auf die Freien Träger zugehen, um gemeinsam Druck auf den Senat zu machen, die dazugehörige Finanzierung abzusichern.» Weitere Konflikte sind daher absehbar.
Parallel dazu läuft die Auseinandersetzung zwischen Verdi und dem Senat mit Blick auf bessere Arbeitsbedingungen und Entlastung für die Erzieherinnen und Erzieher in den kommunalen Kitas weiter. Das Arbeitsgericht hatte am Freitag einen unbegrenzten Streik untersagt, den Verdi angekündigt hatte. Die Gewerkschaft will dagegen in Berufung gehen.
Und auch mit Blick auf die Ausweitung der Hauptstadtzulage etwa auf Beschäftigte an Hochschulen, ist die Sachlage nicht eindeutig. Die tarifrechtliche Vereinbarung zur Hauptstadtzulage betreffe nur die Beschäftigten des Landes Berlin, die unmittelbar unter den Tarifvertrag der Länder fallen, teilte die Finanzbehörde Hamburg dem «Tagesspiegel» mit. Der Hamburger Finanzsenator ist derzeit Vorsitzender der TdL.
Finanzverwaltung widerspricht Verdi
Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen widerspricht Verdi ebenfalls: «Der Tarifvertrag Hauptstadtzulage bezieht sich weiterhin nur auf den bisherigen Empfängerkreis der Beschäftigten der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung. Eine Ausweitung hat nicht stattgefunden», teilte eine Sprecherin der Finanzverwaltung auf dpa-Anfrage mit. Die Regelung des Tarifvertrags Hauptstadtzulage sei nicht automatisch auf Beschäftigte etwa an den Hochschulen, an der Zentral- und Landesbibliothek, in der Stiftung Oper und anderen Stiftungen und Museen zu übertragen.
«In Bezug auf Beschäftigte, die nicht unter den unmittelbaren Anwendungsbereich des Tarifvertrags der Länder fallen, sieht der Tarifvertrag mangels Zuständigkeit keine Regelung vor», so die Sprecherin. Ähnlich hatte die Hamburger Finanzbehörde argumentiert. Verdi hat für Freitag eine Pressekonferenz angekündigt, bei der die Gewerkschaft ihre Position im Detail vorstellen will.
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