Die Brandenburgische Baugebührenordnung verstößt laut Gericht gegen die Landesverfassung. Die dort enthaltenen Gebührenregeln seien nicht mit dem sogenannten Konnexitätsgebot vereinbar, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (AZ OVG 10 A 5.19). Dieses in der Verfassung verankerte Prinzip verpflichtet das Land, bei der Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene deren Kosten vollständig auszugleichen.
Nach der Baugebührenordnung richten sich die Gebühren und Auslagen, die zum Beispiel Gemeinden, Bauaufsicht, Sachverständige oder Prüfingenieure für bestimmte Leistungen und Amtshandlungen von Bürgern, Institutionen oder Unternehmen verlangen. Vier Landkreise – Elbe-Elster, Havelland, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße – hatten dagegen ein sogenanntes Normenkontrollverfahren vor Gericht angestrengt, weil die erlaubten Gebühren aus ihrer Sicht nicht kostendeckend sind.
Land kassiert von Richtern deutlichen Rüffel
Dem folgte das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil: Das Konnexitätsgebot verlange eine sorgfältige und gründliche Kostenprognose. Diese Anforderungen habe das Land Brandenburg verfehlt und zum Beispiel steigende Personalaufwendungen aufgrund von Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst nicht vollständig berücksichtigt.
Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Damit ist die Baugebührenordnung nach Angaben des Gerichtes vorerst außer Kraft und muss verfassungskonform gestaltet werden. Es könnte nunmehr sein, dass die fraglichen Gebühren steigen. Möglich ist aber auch, dass das Land den Kommunen gestiegene Kosten auf andere Weise ausgleicht.
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