Nach dem Drei-Milliarden-Sparpaket für 2025 will die schwarz-rote Koalition im Doppelhaushalt 2026/2027 erneut den Rotstift ansetzen. Wie Finanzsenator Stefan Evers (CDU) nach einer Senatssitzung mitteilte, legte der Senat dazu erstmals verbindliche Budgets für jede einzelne Senatsverwaltung fest, die auf einem am 30. Januar gefassten Beschluss der Koalition basieren.
In den Budgets sind Personalkosten, Investitionen und sogenannte konsumtive Sachausgaben enthalten. Als konsumptiv werden Ausgaben bezeichnet, die - etwa im Unterschied zu Investitionen - nur einen kurzfristigen Nutzen haben.
Bis Ostern müssen Senatsverwaltungen liefern
Bis Ostern haben die Ressorts nun Zeit, innerhalb des vorgegebenen Budgets ihren Ausgabenplan für 2026 und 2027 zu erarbeiten. Die Senatsverwaltung für Finanzen will die Vorschläge dann prüfen - auch vor dem Hintergrund der im Mai erwarteten nächsten Steuerschätzung. Medienberichten zufolge haben verschiedene Senatsverwaltungen im Hinblick auf die Vorgaben Bauchschmerzen. Der Senatsbeschluss fiel aber einstimmig.
Evers sagte, nach derzeitigen Prognosen gehe er davon aus, dass eine Summe zwischen 500 Millionen Euro bis unter einer Milliarde Euro im Haushalt eingespart werden müsse. Ob das am Ende so haltbar sei oder ob sich die Summe sogar erhöhe, hänge unter anderem von der Steuerschätzung ab. Klar sei, dass im Etat weiter erheblicher Konsolidierungsbedarf bestehe.
Noch vor der Sommerpause will der Senat seinen Entwurf für den Doppelhaushalt beschließen und an das Abgeordnetenhaus weiterleiten. Dort wird der Etat dann beraten und endgültig verabschiedet.
Drei Milliarden Euro sind schon gestrichen
Ende Dezember 2024 hatte das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition im Landeshaushalt 2025 ein Sparvolumen von drei Milliarden Euro beschlossen. Nahezu alle Bereiche sind betroffen. Zwei Milliarden Euro wurden gestrichen, eine weitere Milliarde durch Einnahmeerhöhungen, die Entnahme von Geld aus Landesunternehmen und sogenannte alternative Finanzierungsmodelle erbracht.
Als alternatives Finanzierungsmodell gelten etwa Kredite, die wegen der Schuldenbremse nicht über den regulären Landeshaushalt, sondern von landeseigenen Unternehmen aufgenommen werden.
Solche Modelle sollen auch in den kommenden Jahren zum Tragen kommen. Außerdem wird das Abgeordnetenhaus wohl in absehbarer Zeit offiziell eine Notlage erklären, um auf diesem Weg die Flüchtlingskosten statt über den regulären Haushalt über Kredite finanzieren zu können.
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