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AfD-Fraktionschef Berndt bei Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Landtags-Hauptausschusses durchgefallen

Brandenburgs AfD-Landtagsfraktionschef Hans-Christoph Berndt hat bei der Wahl zum Vizevorsitzenden des Landtags-Hauptausschusses nicht die notwendige Stimmenzahl bekommen. (Archivbild) / Foto: Michael Bahlo/dpa
Brandenburgs AfD-Landtagsfraktionschef Hans-Christoph Berndt hat bei der Wahl zum Vizevorsitzenden des Landtags-Hauptausschusses nicht die notwendige Stimmenzahl bekommen. (Archivbild) / Foto: Michael Bahlo/dpa

Der Hauptausschuss kümmert sich um wichtige Weichenstellungen im Brandenburger Landtag. Die AfD ist bei der Wahl zu einem Stellvertreterposten zunächst ohne Erfolg.

Brandenburgs AfD-Landtagsfraktionschef Hans-Christoph Berndt ist bei der Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Landtags-Hauptausschusses zunächst durchgefallen. Berndt erhielt drei von neun Stimmen, vier Abgeordnete votierten mit Nein, zwei enthielten sich. Vorsitzender des Ausschusses ist erneut SPD-Fraktionschef Daniel Keller, der einstimmig gewählt wurde. Keller sagte, Berndt sei für die SPD-Fraktion nicht zustimmungsfähig, weil der Verfassungsschutz ihn als gesichert rechtsextrem einstufe.

Die AfD-Fraktion reagierte enttäuscht. «Mit den Stimmen des BSW wäre eine Mehrheit für demokratische Gepflogenheiten vorhanden gewesen», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch. Er verwies auf den Alterspräsidenten des Landtags, Reinhard Simon (BSW), der in der ersten Sitzung nach der Landtagswahl einen anderen Umgang mit den politischen Mitbewerbern gefordert hatte.

AfD war schon vorher mit Vizeposten erfolglos

Die Wahl eines Stellvertreters war erst später auf die Tagesordnung gesetzt worden. Vor fünf Jahren war die AfD-Abgeordnete Lena Duggen, die inzwischen Kotré heißt, in der ersten Sitzung des Hauptausschusses nach der Landtagswahl bei der Wahl zur Stellvertreterin gescheitert. Danach blieb der Vizeposten unbesetzt. Auch andere Posten wie der Vorsitz des Kulturausschusses blieben offen, da mehrere AfD-Bewerber bei der Wahl scheiterten.

Der Hauptausschuss ist nach der Geschäftsordnung des Landtags federführend für Verfassungsfragen, Bundesangelegenheiten, die Gestaltung der Beziehungen zwischen Brandenburg und Berlin sowie die Medienpolitik zuständig.

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