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Bezahlkarte: Staatskanzleichefin verweist auf Landkreise

Kathrin Schneider (l), Brandenburger Ministerin und Chefin der Staatskanzlei, und Dietmar Woidke (beide SPD), Ministerpräsident von Brandenburg. / Foto: Soeren Stache/dpa
Kathrin Schneider (l), Brandenburger Ministerin und Chefin der Staatskanzlei, und Dietmar Woidke (beide SPD), Ministerpräsident von Brandenburg. / Foto: Soeren Stache/dpa

Brandenburgs Staatskanzleichefin unterstützt Landkreise im Streit um Taschengeld für Asylbewerber. Koalition uneinig über Höhe des Betrags. Einführung der Bezahlkarte geplant.

Brandenburgs Staatskanzleichefin Kathrin Schneider stellt sich im Streit um die Bezahlkarte für Asylbewerber hinter die Landkreise. In der rot-schwarz-grünen Koalition ist die Höhe des Taschengeldes für Asylbewerber pro Monat strittig. Der Landkreistag und die CDU streben einen Betrag von 50 Euro im Monat für Erwachsene an, Integrationsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) lehnt dies ab und schlägt Bargeldsummen von 184 Euro für Erwachsene und 137 Euro pro Kind vor. Die Staatskanzleichefin verweist auf die Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte.

«Es gibt einen Vorschlag für die Höhe des Taschengeldes von den Landkreisen und den kreisfreien Städten», sagte Schneider der Deutschen Presse-Agentur. «Wir finden, dass der Vorschlag in Ordnung ist und werden ihn umsetzen.» Es sei Konsens, die Bezahlkarte in Brandenburg einzuführen. «Das hat die Landesregierung einvernehmlich bereits im Januar beschlossen», sagte die SPD-Politikerin. «Es ist rechtlich klar geregelt, dass die Zuständigkeit für die Umsetzung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegt.»

Staatskanzleichefin warnt vor Flickenteppich

Der Vorsitzende des Landkreistags, Siegurd Heinze (parteilos), hatte wegen des Koalitionsstreits gesagt, die Kreise könnten die Karte auch ohne das Gesundheitsministerium einführen. Der Kreis Märkisch-Oderland will ab Mai bereits eine eigene Karte herausgeben. Die Staatskanzleichefin wandte sich gegen einen Flickenteppich: «Wir haben ein großes Interesse daran, dass wir einheitliche Regelungen im Land haben», sagte Schneider.

Asylbewerber sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben über die Karte erhalten. Dafür sind weniger Bargeldzahlungen geplant. So soll auch verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Dafür hatte auch Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) geworben. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag den gesetzlichen Rahmen. Einige Länder haben die Karte bereits eingeführt.

Integrationsministerin Nonnemacher verweist darauf, dass der Bedarf der Asylbewerber gesichert werden müsse. Der Bundesgesetzgeber habe einen klaren Verweis auf den persönlichen Bedarf und auf das Teilhaberecht von Kindern und Jugendlichen sowie auf das Existenzminimum eingeführt, sagte die Grünen-Politikerin am Freitag im Landtag. «Das muss uns Richtschnur sein.» Sie hatte zuvor gesagt: «Ich werde vorab kein Papier unterschreiben, in dem die Höhe des Bargeldbetrages auf 50 Euro pro Erwachsenen und 10 Euro pro Kind pro Monat beschränkt ist.»

Die Staatskanzleichefin wiederum sieht kein Problem bei 50 Euro pro Monat als Barsumme. «Die Menschen haben für die Sicherung des Existenzminimums den gesamten Betrag auf der Karte zur Verfügung und können davon 50 Euro bar abheben, dazu kommen Beträge für Kinder», sagte Schneider.

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