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Beschleunigung von Verfahren um NS-Raubgut vereinbart

«Deutsches Zentrum Kulturgutverluste» ist auf einem Schild zu lesen. / Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/Archivbild
«Deutsches Zentrum Kulturgutverluste» ist auf einem Schild zu lesen. / Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/Archivbild

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände einigen sich auf neue Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut-Verfahren zur Beschleunigung.

Fast 80 Jahre nach Ende des Nationalsozialismus in Deutschland haben sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände auf eine Beschleunigung der Verfahren um NS-Raubgut geeinigt. Dafür soll bis Ende des Jahres die bisherige Kommission durch eine Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden. Die Entscheidungen sollen rechtlich verbindlich sein und von einer weiteren Instanz überprüft werden können, so der am Mittwoch veröffentlichte Beschluss.

Im Gegensatz zu heute soll diese Institution in Streitfällen auch einseitig angerufen werden können. Diese Regelung blockierte zuletzt etwa eine Lösung im Streit um das 1905 entstandene Gemälde «Madame Soler» von Pablo Picasso (1881-1973). Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen widersetzen sich einer Anrufung der Kommission, die von den Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy angestrebt wird. 

Die unabhängige Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet. Sie soll bei Differenzen über die Rückgabe solcher Kulturgüter vermitteln. 

Rund 600.000 in der Nazi-Zeit gestohlene Kunstwerke 

Bisher kann eine Seite durch Untätigkeit oder Uneinsichtigkeit blockieren. Dies wird als einer der Gründe dafür gesehen, dass die Kommission in gut 20 Jahren bisher in nur etwa zwei Dutzend Fällen vermittelte. Schätzungen gehen von bis zu 600.000 gestohlenen Kunstwerken in der Nazi-Zeit aus. 

Der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz, Hessens Kulturminister Timon Gremmels (SPD) sprach von einem «wichtigen Schritt für ein beschleunigtes und transparentes Restitutionsverfahren». Damit werde man den Interessen der Betroffenen besser gerecht. Für Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) ist der Beschluss ein «großer und wichtiger Fortschritt, um die Rückgabe von NS-Raubkunst sehr deutlich zu verbessern». Zudem werde die Provenienzforschung gestärkt. 

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