Der Berliner Senat plant für Behörden, Schulen und Hochschulen kein Verbot geschlechtersensibler Gendersprache nach dem Vorbild Bayerns. Vielmehr bleibt es jeder Senatsverwaltung selbst überlassen, welche sprachlichen Varianten in ihrem Zuständigkeitsbereich in Dokumenten oder beim Schriftverkehr angewandt werden. Das hat der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus mitgeteilt.
Es sei richtig, dass er selbst Gendersprache nicht verwende, sagte Wegner. «Aber ich erwarte von allen Berlinerinnen und Berlinern auch eine gewisse Toleranz. Toleranz für die Menschen, die nicht gendern wollen, genauso wie Toleranz für die Menschen, die gendern möchten.» Und genauso handhabe es der Senat. «Jede Senatsverwaltung kann frei entscheiden. Das ist der Weg, den wir gehen. Völlig offen, genau, wie Berlin eben so ist.»
In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung von Gendersprache ausdrücklich verboten. Das Kabinett beschloss am vergangenen Dienstag die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO). Die AGO verpflichtete die staatlichen Behörden und damit auch die Schulen zwar bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. Diese Regelung sei nun aber nochmals «klarstellend ergänzt» worden, hieß es.
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