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700 Menschen in Berlin ändern Geschlechtsangabe nach neuem Gesetz

Seit dem 1. November dieses Jahres können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag einfacher ändern lassen. In Berlin gibt es viele Anmeldungen. (Symbolbild) / Foto: Peter Steffen/dpa
Seit dem 1. November dieses Jahres können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag einfacher ändern lassen. In Berlin gibt es viele Anmeldungen. (Symbolbild) / Foto: Peter Steffen/dpa

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben in Berlin rund 700 Personen ihre Geschlechtsangabe geändert. Fast alle passten auch ihren Namen an. Neue Erleichterungen und Zahlen aus den Bezirken.

Seit dem Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes haben in Berlin rund 700 Menschen ihre Geschlechtsangabe geändert. Fast alle dieser Personen haben dabei auch ihren Namen angepasst, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Bezirksämtern bis Anfang Dezember ergab.

Das neue Selbstbestimmungsgesetz erleichtert es seit dem 1. November, den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern. Die Änderung muss drei Monate vor dem persönlichen Termin mit Abgabe der Erklärung im Standesamt angemeldet werden. Derzeit zählen die Berliner Behörden inzwischen mehr als 1.600 Anmeldungen, vor dem Inkrafttreten waren es etwa 1.200. 

Die wenigsten Änderungen in Reinickendorf

Die größte Zahl an geänderten Geschlechtseinträgen gab es bis Anfang Dezember in Neukölln mit 115 beurkundeten Erklärungen. In Steglitz-Zehlendorf waren es 49, in Pankow 52. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zählte 63, Lichtenberg 43 und Spandau 20.

Charlottenburg-Wilmersdorf beurkundete bislang 74 Erklärungen. In Friedrichshain-Kreuzberg änderten 94 Personen ihren Geschlechtseintrag, in Treptow-Köpenick 51, Marzahn-Hellersdorf 43, in Mitte 104. Die kleinste Zahl an Personen änderten in Reinickendorf ihren Geschlechtseintrag (14). Damit die Änderung des Geschlechtseintrages wirksam ist, muss es das Standesamt des Geburtsortes vornehmen.

Stetige Abnahme der Anmeldungen

Die Erleichterungen beim neuen Gesetz betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Sie mussten bislang hohe Hürden überwinden und kostspielige Verfahren durchlaufen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Seit November reicht eine Erklärung ohne Gutachten. Die Angabe kann in weiblich, männlich oder divers geändert oder alternativ gestrichen werden. In dem Zusammenhang kann der Name angepasst werden - muss er aber nicht. 

Zwischen den Berliner Bezirken schwanken die Zahlen der weiteren Anmeldungen. Während in Neukölln laut dem Bezirksamt derzeit vereinzelte Anträge eingehen, seien es in Lichtenberg wöchentlich im Durchschnitt fünf bis zehn, in Charlottenburg-Wilmersdorf zehn bis zwölf und in Spandau zwei. Das Standesamt Steglitz-Zehlendorf spricht von vier bis fünf Anmeldungen für einen Termin pro Woche. Hier sei nach einem Hoch im August eine stetige Abnahme zu beobachten, was auch einige andere Bezirksämter wahrnehmen.

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