Das Brandenburger Verfassungsgericht hat die Regelungen für das milliardenschwere Brandenburg-Hilfspaket zur Abfederung der Energiekrise von 2022 für nichtig erklärt. Gerichtspräsident Markus Möller betonte aber am Freitag, dass das Hilfspaket nicht rückwirkend abgewickelt werden müsse. Niemand muss demnach also befürchten, dass Hilfen zurückgezahlt werden müssen.
Der Ukraine-Krieg habe zwar für eine außergewöhnliche Notsituation in Brandenburg gesorgt, sagte Möller. Der Haushaltsgesetzgeber habe aber den notwendigen Zusammenhang zwischen der festgestellten außergewöhnlichen Notlage und den notlagebedingten Kreditermächtigungen «nicht im verfassungsrechtlich gebotenen Umfang» dargelegt. Die Begründungen reichten nicht, um die schuldenfinanzierten Maßnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro von allgemeinen politischen Maßnahmen abzugrenzen. Damit hatte die AfD mit ihrer Klage in diesem Punkt Erfolg.
Die Entscheidung des Gerichts ist rund drei Monate vor der Landtagswahl eine Ohrfeige für die rot-schwarz-grüne Koalition. Die Klage der AfD-Fraktion gegen die Ausrufung der Notlage ist dagegen laut Gericht unzulässig, weil es sich nur um einen einfachen Beschluss des Landtags handelte. Er sei froh, weil das Verfassungsgericht klargemacht habe, «dass man nicht einfach einen Kredit aufnehmen kann und einfach mal eine Notlage erklären kann», sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt.
Die Klage der AfD im Landtag richtete sich gegen das Ausrufen einer Notlage Ende 2022 und gegen das Hilfspaket, das der Landtag im Rahmen des Doppelhaushalts auf den Weg gebracht hatte. Die Schuldenbremse darf nur umgangen werden bei negativer Konjunktur, einer Naturkatastrophe oder einer außergewöhnlichen Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen. Im Haushaltsgesetz verwies die Landesregierung damals infolge des Ukraine-Kriegs auf gestiegene Energiepreise und Inflation, eine Fluchtbewegung und eine verschärfte Sicherheitslage.
Koalition besserte Paket nach
Über das Brandenburg-Paket waren nach Angaben des Finanzministeriums für das vergangene Jahr und für dieses Jahr Mittel von bis zu rund 1,6 Milliarden Euro vorgesehen. Es ist zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Kriegs gedacht und soll Familien, Kommunen, Krankenhäuser und Wirtschaft unterstützen. Das Verfassungsgericht hatte in der mündlichen Verhandlung im Mai schon Zweifel am Hilfspaket anklingen lassen.
Der Präsident verwies darauf, dass sich das Verfassungsgericht weitgehend an den Maßstäben aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr orientiert habe. Die rot-schwarz-grüne Koalition hatte auf das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts zu Notlagenkrediten aus dem vergangenen Jahr bereits reagiert.
Der Landtag erklärte eine außergewöhnliche Notsituation für 2024 noch einmal separat, um das Hilfspaket abzusichern. Eine pauschale Vorsorge in Höhe von 500 Millionen Euro wurde gestrichen, das Deutschland-Ticket wurde aus dem Hilfspaket genommen. Es ging bei der Klage der AfD jedoch um den bisher nicht geänderten Haushalt. Ob das Gericht weiteren Handlungsbedarf auch für das geänderte Hilfspaket sieht, war zunächst unklar.
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