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Sondersitzung im Sommer - Landtag berät über Nachtragsetat

Hält den Nachtragshaushalt für die richtige Option: Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (Archivbild). / Foto: Soeren Stache/dpa
Hält den Nachtragshaushalt für die richtige Option: Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (Archivbild). / Foto: Soeren Stache/dpa

Das Verfassungsgericht hat die Regelung zum Brandenburg-Hilfspaket für nichtig erklärt. Nun sollen die Hilfen nicht mehr über Schulden finanziert werden.

Der Brandenburger Landtag kommt heute trotz der Sommerpause zu einer Sondersitzung zusammen. Die Abgeordneten beraten über den Nachtragshaushalt der rot-schwarz-grünen Landesregierung, um das Brandenburg-Hilfspaket zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Kriegs mit rund 850 Millionen Euro abzusichern. 

Das Landesverfassungsgericht hatte die Regelung für das Hilfspaket von 2022 auf eine Klage der AfD-Landtagsfraktion hin für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht fordert mehr Erklärungen für den Zusammenhang zwischen Hilfen und neuen Schulden aufgrund einer erklärten Notlage.

Mit den Hilfsmaßnahmen sollen Familien, Krankenhäuser, Wirtschaft und Kommunen entlastet werden. Nach dem Willen der rot-schwarz-grünen Koalition sollen die Hilfen nicht mehr über Schulden finanziert werden, sondern aus der Rücklage des Landes. Damit würde die Notwendigkeit des erneuten Ausrufens einer Notlage und einer besseren Erklärung der Maßnahmen umgangen. 

Die Opposition aus AfD, Linke und Freien Wählern sieht das sehr kritisch. Eine weitere Sondersitzung wird voraussichtlich eine Woche später fällig für die zweite und abschließende dritte Lesung.

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