Ein Schiedsgericht der AfD hat den von der Parteispitze beantragten Ausschluss des Berliner Europaabgeordneten Nicolaus Fest aus der Partei gebilligt. Die Entscheidung des Berliner Landesschiedsgerichts sei bereits am vergangenen Freitag gefallen, teilte ein Parteisprecher am Mittwoch auf Anfrage mit. Der Beschluss sei mit der Nichtzahlung von Mandatsträgerabgaben begründet worden.
Zuerst hatte die «Welt» über die Entscheidung berichtet. Endgültig ist sie noch nicht. Fest habe der Zeitung gesagt, er werde einen Antrag auf Überprüfung der Entscheidung beim AfD-Bundesschiedsgericht einreichen, hieß es in dem Bericht der «Welt».
Fest hatte die Einstellung seiner Zahlungen in einer E-Mail an die AfD-Bundesgeschäftsstelle mit einer möglichen «Intrige» gegen ihn begründet. In diesem Zusammenhang erhob er auch Vorwürfe gegen die beiden Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla sowie den AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl im Juni, Maximilian Krah. Der AfD-Parteivorstand hatte im April vergangenen Jahres einstimmig entschieden, ein Parteiausschlussverfahren gegen Fest anzustrengen.
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