loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Kommunalwahlen: Anmeldung für Vereinigungen bis 20. März

Ein Mann wirft einen Wahlbrief für die Kommunalwahl in Baden-Württemberg in eine Wahlurne. / Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Ein Mann wirft einen Wahlbrief für die Kommunalwahl in Baden-Württemberg in eine Wahlurne. / Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Vereinigungen können sich als Parteien für die Kommunalwahlen in Brandenburg anmelden. Vorgaben für die Anmeldung und Entscheidung des Landeswahlausschusses.

Vereinigungen, die sich als Parteien für die anstehenden Kommunalwahlen in Brandenburg anmelden wollen, können dies noch bis zum 20. März tun. Erforderlich ist das allerdings nur in bestimmten Fällen - zum Beispiel, wenn seit der letzten Landtags- oder Bundestagswahl der Name geändert wurde, wie die Geschäftsstelle des Landeswahlleiters Dienstag mitteilte. Neben einer Beteiligungsanzeige müssten die Vereinigungen auch die schriftliche Satzung, ihr schriftliches Programm sowie einen Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes einreichen.

Den Angaben zufolge wird der Landeswahlausschuss am 28. März in einer öffentlichen Sitzung entscheiden, welche Vereinigungen die Vorgaben erfüllen, um als Partei anerkannt zu werden. Vereinigungen, denen die Parteieigenschaft nicht zuerkannt wird, können sich als politische Vereinigung oder als Wählergruppe an den Kommunalwahlen beteiligen.

Kommunalwahlen finden am 9. Juni in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen und in Sachsen-Anhalt statt. Thüringen wählt bereits am 26. Mai. 

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten