Vereinigungen, die sich als Parteien für die anstehenden Kommunalwahlen in Brandenburg anmelden wollen, können dies noch bis zum 20. März tun. Erforderlich ist das allerdings nur in bestimmten Fällen - zum Beispiel, wenn seit der letzten Landtags- oder Bundestagswahl der Name geändert wurde, wie die Geschäftsstelle des Landeswahlleiters Dienstag mitteilte. Neben einer Beteiligungsanzeige müssten die Vereinigungen auch die schriftliche Satzung, ihr schriftliches Programm sowie einen Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes einreichen.
Den Angaben zufolge wird der Landeswahlausschuss am 28. März in einer öffentlichen Sitzung entscheiden, welche Vereinigungen die Vorgaben erfüllen, um als Partei anerkannt zu werden. Vereinigungen, denen die Parteieigenschaft nicht zuerkannt wird, können sich als politische Vereinigung oder als Wählergruppe an den Kommunalwahlen beteiligen.
Kommunalwahlen finden am 9. Juni in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen und in Sachsen-Anhalt statt. Thüringen wählt bereits am 26. Mai.
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