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Brandenburger FDP will Teilnahme an TV-Debatte gerichtlich einklagen

Fordert Teilnahme der FDP an Fernsehdebatte: Brandenburgs FDP-Spitzenkandidat Zyon Braun (links). Kritik kommt auch vom Bundesvorsitzenden Christian Lindner. (Archivbild) / Foto: Kay Nietfeld/dpa
Fordert Teilnahme der FDP an Fernsehdebatte: Brandenburgs FDP-Spitzenkandidat Zyon Braun (links). Kritik kommt auch vom Bundesvorsitzenden Christian Lindner. (Archivbild) / Foto: Kay Nietfeld/dpa

Die Brandenburger FDP will gerichtlich gegen ihre Nicht-Einladung zu einer TV-Debatte vor der Landtagswahl vorgehen

Die Brandenburger FDP will ihre Teilnahme an einer Fernsehdebatte des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) vor der Landtagswahl gerichtlich einklagen. «Mit der Entscheidung, eine weltoffene und liberale Partei der Mitte, die sogar Teil der Bundesregierung ist, nicht einzuladen, sollen Wahlergebnisse vorweggenommen werden», sagte Spitzenkandidat Zyon Braun. «Das verzerrt den Wahlkampf an einer entscheidenden Stelle und benachteiligt einseitig die FDP.»

Die «Bild am Sonntag» hatte zuvor darüber berichtet. Ein Eilantrag ging nach Angaben der FDP am Freitag beim Verwaltungsgericht in Potsdam ein. Das Gericht war zunächst nicht zu erreichen. Am 22. September wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt.

FDP soll bei Diskussionsrunde nicht dabei sein

Der RBB hat für seine TV-Debatte am 17. September in Potsdam die Spitzenkandidaten von SPD, AfD, CDU, BSW, Grünen, der Linken und von BVB/Freie Wähler eingeladen. Die Freien Demokraten sind mit Blick auf die bisherigen Umfragewerte von 2 bis 3 Prozent anders als etwa bei anderen Diskussionsrunden nicht auf der Einladungsliste des Senders. 

Die FDP muss laut den Umfragen damit rechnen, den Einzug in den Landtag zu verpassen. Wahlumfragen sind allerdings generell mit Unsicherheiten behaftet. 

RBB: Berichterstattung nach journalistisch-redaktionellen Grundsätzen

Der öffentlich-rechtliche Sender schreibt auf seiner Internetseite, die Auswahl von Themen und Protagonisten in einzelnen Formaten und Sendungen erfolge nach journalistisch-redaktionellen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Grundsätze der «abgestuften Chancengleichheit».

Das bedeute: «Alle Parteien müssen entsprechend ihrer Bedeutung und ihrer Wahlchancen angemessen und gleichberechtigt vorkommen und gleichbehandelt werden. Die Bedeutung misst sich am Abschneiden bei vergangenen Wahlen und an aktuellen Umfrageergebnissen.»

FDP sieht Ungleichbehandlung

FDP-Chef Christian Lindner kritisierte, viele Tausende Fernsehzuschauerinnen und Fernsehzuschauer könnten die Grundüberzeugungen von Spitzenkandidat Braun nicht hören, weil der RBB bei der Vorstellung der Spitzenkandidaten die FDP ausschließe. 

Rechtsanwalt Niko Härting, der die FDP Brandenburg vertritt, verweist dagegen auf das Parteienrecht. «Die Relevanz einer Partei bestimmt sich nicht nach der letzten Meinungsumfrage, sondern nach der bundes- und landespolitischen Bedeutung der Partei.»

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