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BSW-Landeschef offen für Prüfung von AfD-Verbot

Lehnt eine Zusammenarbeit mit der AfD ab: Brandenburgs BSW-Landeschef Robert Crumbach (Archivbild). / Foto: Michael Bahlo/dpa
Lehnt eine Zusammenarbeit mit der AfD ab: Brandenburgs BSW-Landeschef Robert Crumbach (Archivbild). / Foto: Michael Bahlo/dpa

Rund zweieinhalb Wochen vor der Landtagswahl macht das BSW in Brandenburg die Abgrenzung zur AfD deutlich. Der Landesvorsitzende Crumbach äußert sich auch zur Frage eines AfD-Verbotsverfahrens.

Der Landeschef der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), Robert Crumbach, hat sich offen für die Prüfung eines AfD-Verbots gezeigt und sich klar von der Partei abgegrenzt. «Inhaltlich ist die AfD völlig inakzeptabel – und im Landesverband gibt es handelnde Personen, mit denen man weder reden kann noch reden darf», sagte Crumbach dem «Nordkurier» aus Neubrandenburg. «Eine Partei, die Anträge stellt, die mit Absicht an die Nürnberger Rassengesetze erinnern, ist kein Gesprächspartner für uns.»

Die AfD-Landtagsfraktion hatte in der vergangenen Woche in einem Antrag ein Betretungsverbot öffentlicher Veranstaltungen für Asylberechtigte, ukrainische Kriegsflüchtlinge, vollziehbar ausreisepflichtige und geduldete Ausländer sowie Asylantragsteller gefordert. Das brachte ihnen Kritik ein, der Antrag erinnere an die Nürnberger Rassengesetze von 1935. Damit verfolgten die Nationalsozialisten vor allem den Zweck, jüdische Staatsbürger zu entrechten.

BSW-Landeschef will nicht mit AfD reden

Am 22. September wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt. Die AfD lag in der jüngsten Umfrage von August vorn vor SPD, CDU, und BSW. Sollte die AfD nach der Landtagswahl zu Sondierungsgesprächen einladen, «werde ich gar nicht erst hingehen», sagte Crumbach. 

Auf die Frage, was er von der Diskussion über ein AfD-Verbotsverfahren halte, sagte der BSW-Landeschef: «Nach dem, was ich im Antrag für die letzte Sondersitzung des Landtags alles gelesen habe, ist das eine Überlegung, die man weiterverfolgen muss.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein, der Landesverfassungsschutz Brandenburg stuft den AfD-Landesverband so ein. Das Bundesverfassungsgericht lehnte 2017 ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ab, da es keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele gebe. Es stellte aber fest, die Partei vertrete «ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept».

BSW-Parteigründerin Sahra Wagenknecht grenzt sich von Rechtsextremisten in der AfD ab, hält sich aber eine künftige Unterstützung von Anträgen der Partei offen.

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