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Berlin rechnet mit Anstieg der Einbürgerungszahlen durch neues Staatsangehörigkeitsgesetz

Eine Einbürgerungsurkunde von Deutschland und ein deutscher Reisepass liegen auf einem Tisch. / Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa/Symbolbild
Eine Einbürgerungsurkunde von Deutschland und ein deutscher Reisepass liegen auf einem Tisch. / Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa/Symbolbild

Durch das neue Staatsangehörigkeitsgesetz rechnet Berlin mit einem deutlichen Anstieg der Einbürgerungszahlen, da ein Anspruch nach fünf Jahren entsteht und Mehrstaatlichkeit zugelassen wird.

Durch das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, das ab diesem Donnerstag gilt, rechnet das Land Berlin mit einem deutlichen Anstieg der Einbürgerungszahlen. Das Landesamt für Einwanderung hat sich darauf unter anderem mit einer Überarbeitung des digitalen Einbürgerungsantrags vorbereitet, teilte ein Sprecher auf dpa-Anfrage mit. Außerdem steht der Behörde für die Bearbeitung der Anträge sukzessive mehr Personal zur Verfügung.

Einbürgerung schon nach fünf Jahren

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können.

Außerdem wird Mehrstaatlichkeit generell zugelassen. Bislang war üblich, dass mit der Einbürgerung die Aufgabe einer bisherigen Staatsbürgerschaft einherging. Aufgrund dieser neuen Regelung sei insbesondere aus dem Kreis der in Berlin großen Gemeinschaft türkischer Staatsangehöriger mit mehr Anträgen zu rechnen, so der Sprecher des Landesamts.

Kreis der Anspruchsberechtigten wächst

Auch durch die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeiten rechnet das Landesamt mit erheblichen Folgen: «Damit bekommen drei Jahreskohorten von potenziell Einbürgerungsberechtigten zu einem Stichtag ins Verwaltungsverfahren, was die Einbürgerungsbehörden bundesweit fordern wird.» Insgesamt werde sowohl der Kreis der Anspruchsberechtigten als auch der an einer Einbürgerung interessierten Menschen ab dem 27. Juni wachsen.

In Berlin hat das Landesamt, das diese Aufgabe von den Bezirken übernommen hat, von Anfang Januar bis Ende Mai 3327 Personen eingebürgert, davon allein in den Monaten April und Mai 2716. Aufgrund dieser Daten werde deutlich, dass die Einbürgerungszahlen perspektivisch von gut 9000 im vergangenen Jahr auf jährlich 20.000 und mehr gesteigert werden könnten, so der LEA-Sprecher. Berlin hatte sich ohnehin vorgenommen, die Zahl der Einbürgerungen deutlich zu steigern.

Berlin hat beim Einbürgern noch erheblichen Rückstand

Das neue Gesetz zur Reform der Staatsangehörigkeit erleichtert diese Pläne aus Berliner Sicht. Allerdings rechnet das LEA nach eigenen Angaben mit weiteren Rückständen bei der Bearbeitung von Anträgen. Das Landesamt übernahm mit dem Zuständigkeitswechsel von den Berliner Bezirksämtern rund 40.000 offene Einbürgerungsverfahren. Von Anfang Januar bis Mitte Juni seien weitere 19.535 vollständige digitale Anträge dazugekommen, darunter allerdings auch Zweitanträge in unbekannter Zahl.

Die bereits jetzt hohe Antragszahl sei auch auf die Verschlankung und Digitalisierung der Antragsprozesse zurückzuführen. Im LEA werde auf das bisher in den Bezirken und in anderen Bundesländern übliche Beratungsgespräch verzichtet. Stattdessen werde auf der Homepage ein sogenannter Quick-Check zur Ermittlung der individuellen Einbürgerungschancen sowie die digitale Antragstellung angeboten.

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