Die Einführung der sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete in Brandenburg steht unmittelbar bevor. Die Voraussetzungen seien geschaffen, hieß es in einer Mitteilung des Brandenburger Integrationsministeriums. Der Dienstleister Secupay habe in einem gemeinsamen Vergabeverfahren von 14 Bundesländern den Zuschlag bekommen. Nun könnten die Behörden die Karten bei dem Dienstleister mit einem Abrufformular beantragen. Der Anbieter stellt dann die Karte aus. Der Kreis Märkisch-Oderland allerdings hatte im Alleingang die Karte bereits im Mai eingeführt.
Grundlage eine Rahmenvereinbarung des Landes
Die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg sind für die Bezahlkarte verantwortlich. Eine Rahmenvereinbarung des Integrationsministeriums setzt die Leitplanken für die Leistungen, die über die Bezahlkarte erbracht werden können. Die Kreise und Städte können dieser Rahmenvereinbarung beitreten.
50 Euro Barabhebung pro Erwachsenen
Die Bezahlkarte funktioniert wie eine Visa Debitkarte auf Guthabenbasis. Sie kann in digitaler Form für das Smartphone oder als physische Karte ausgestellt werden. Behörden können Sozialleistungen der Karte gutschreiben. «Durch die Anforderungen wird sichergestellt, dass kein Einsatz im und Überweisungen ins Ausland stattfinden können», hieß es seitens des Integrationsministeriums. Der monatlich in bar abhebbare Betrag soll laut der Absichtserklärung auf 50 Euro für Erwachsene und 25 Euro für Minderjährige begrenzt sein. Die Karte soll in ganz Deutschland einsetzbar sein.
Im Land Brandenburg leben nach Angaben des Ministeriums derzeit rund 13.000 Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie rund 2.700 Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen.
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