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Brandenburger Innenministerium erwartet mehr Einbürgerungen durch neues Staatsangehörigkeitsgesetz

Eine Einbürgerungsurkunde liegt auf einem Tisch. / Foto: Markus Scholz/dpa/Symbolbild
Eine Einbürgerungsurkunde liegt auf einem Tisch. / Foto: Markus Scholz/dpa/Symbolbild

Brandenburger Innenministerium erwartet mehr Einbürgerungen durch neues Staatsangehörigkeitsrecht

Das Brandenburger Innenministerium erwartet mehr Einbürgerungen angesichts des neuen Staatsangehörigkeitsrechts. Eine verlässliche Prognose zum Anstieg der Zahl der Einbürgerungs-Anträge ab diesem Donnerstag (27. Juni) sei nicht möglich, sagte Ministeriumssprecher Andreas Carl der Deutschen Presse-Agentur. Das Ministerium halte allerdings einen Anstieg für wahrscheinlich, weil die Voraussetzungen für eine Einbürgerung gesenkt werden. So müsse etwa die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden und die erforderlichen Aufenthaltszeiten würden verkürzt. Das Innenministerium rechnet erst gegen Ende des ersten Halbjahres 2025 mit der Veröffentlichung der Einbürgerungsstatistik für dieses Jahr.

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz gilt ab diesem Donnerstag. Das von der Ampel-Koalition formulierte Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht - vorausgesetzt, der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind etwa gute Leistungen in Schule oder Job, gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird außerdem generell zugelassen.

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